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   FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13   

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https://dejure.org/2013,49384
FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13 (https://dejure.org/2013,49384)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2013 - 2 K 176/13 (https://dejure.org/2013,49384)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 2 K 176/13 (https://dejure.org/2013,49384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Außergewöhnliche Belastungen: Behindertengerechter Umbau einer Motoryacht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen: Behindertengerechter Umbau einer Motoryacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungen eines Behinderten für die Nutzung einer Motorjacht als Außergewöhnliche Belastungen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Barrierefreier Umbau von Yacht: Steuerlich abzugsfähig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1484
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13
    Die Beteiligten gehen zurecht davon aus, dass vorliegend keine Aufwendungen betroffen sind, die vom Behindertenpauschbetrag abgegolten wären, da hierunter nur laufende und typische Mehraufwendungen fallen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009, VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl. II 2010, 280).

    Im Falle von Krankheit und Behinderung geht die Rechtsprechung seit jeher davon aus, dass ein Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen vorliegt, da eine unausweichliche und schnelle Reaktion erforderlich ist (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009, VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl. II 2010, 280).

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 16/10

    Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13
    Zudem könne sich der Kläger nicht auf das BFH-Urteil vom 24. Februar 2011, VI R 16/10, BFHE 232, 518, BStBl II 2011, 1012 berufen, da das Boot auch nicht zum individuellen Wohnumfeld des Klägers gehöre.

    Er befindet sich damit nicht in einer mit dem behindertengerechten Um- oder Neubau (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. Februar 2011, VI R 16/10, BFHE 232, 518, BStBl II 2011, 1012) bzw. einer behindertengerechten Ausstattung einer Wohnung nur annähernd vergleichbaren Zwangslage.

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13
    Eine tatsächliche Zwangslage - die hier allein näher in Betracht zu ziehen ist, weil der Kläger rechtlich und sittlich zum Umbau des Bootes nicht verpflichtet war - kann nur durch ein unausweichliches Ereignis tatsächlicher Art begründet werden, nicht jedoch durch eine maßgeblich vom menschlichen Willen beeinflusste Situation (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996, III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl. II 1997, 491).
  • BFH, 14.10.1997 - III R 18/97

    Nebenkosten eines Krankenhausaufenthalts abziehbar?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13
    Krankheitskosten in diesem Sinne sind auch nur Aufwendungen, die unmittelbar zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel gemacht werden, die Krankheit erträglicher zu machen, wie es insbesondere bei den Kosten der eigentlichen Heilbehandlung und einer krankheitsbedingten Unterbringung der Fall ist; hingegen gehören mit einer Krankheit verbundene Folgekosten nicht zu den Krankheitskosten (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1997, III R 18/97, BFH/NV 1998, 448).
  • FG Berlin, 01.11.1994 - VII 369/91
    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13
    Soweit das FG Berlin in seinem Urteil vom 1. November 1994, VII 369/91, EFG 1995, 264 diesen Begriff verwendet, geschieht dies ersichtlich unter dem Gesichtspunkt der besonderen Lebensverhältnisse in Berlin vor der deutschen Wiedervereinigung, wie es dort auch zum Ausdruck kommt.
  • BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2013  2 K 176/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1484 veröffentlicht.

    Er beantragt, das angefochtene Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 2. Dezember 2013  2 K 176/13 und die Einspruchsentscheidung vom 5. Juli 2013 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 22. März 2013 dahingehend abzuändern, dass Kosten in Höhe von 37.142,23 EUR als weitere außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

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